Rechtsanwälte für Strafrecht

Als Rechtsanwälte für Strafrecht ist es nicht nur wichtig, sich hervorragend mit den einschlägigen Materiengesetzen und der Strafprozessordnung (StPO) auszukennen, sondern ist ein kompetentes, energisches aber auch immer professionell höfliches Auftreten vor den zuständigen Behörden für uns als Strafverteidiger ebenso erforderlich, um für Sie die bestmögliche Verteidigung zu ermöglichen.

Weiß Rechtsanwälte wissen um Ihr Recht auf dem Gebiet des Strafrechts

Das Strafrecht und die einzelnen Delikte, wobei die wichtigsten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind, bieten nicht bloß die Grundlage eines spannenden Krimis, welchen man gemütlich vor seinem Fernseher aus verfolgt.

Tatsächlich ist auch jeder noch so rechtstreuer Mensch nicht davor gefeit, selbst schnell zum Protagonisten eines Strafverfahrens zu werden und sich selbst in einem Strafverfahren als Beschuldigter und in weiterer Folge (nach Einbringung einer Anklage beziehungsweise eines Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft) gar als Angeklagter verantworten zu müssen. Beispielsweise sei angeführt, dass jeden von uns, der ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt und dabei jemanden anderen (fahrlässig) am Körper verletzt, von Gesetzes wegen eine Freiheitsstrafe („Gefängnisstrafe“) drohen kann. Andere wiederum vermögen vielleicht mit einer Trennung nicht gut umzugehen, weshalb der Ex-Partner weiterhin häufiger kontaktiert wird, als die Rechtsprechung dies als in Ordnung betrachtet, wodurch der Tatbestand einer beharrlichen Verfolgung („Stalking“) verwirklich sein könnte. Ebenso zu denken ist daran, dass man sich gegen einen Angriff eines Dritten einfach nur wehren (Notwehr) wollte, man sich jedoch in weiterer Folge selbst vor dem Strafgericht wegen einer Körperverletzung (Notwehrüberschreitung) verantworten muss.

Doch auch Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Unternehmens bewegen sich mitunter häufig auf strafrechtlich dünnem Eis, auch wenn sie dies vermeintlich zugunsten Ihres Unternehmens tun. In diesem Bereich ergeben sich oft strafrechtliche Probleme, welche dem Wirtschaftsstrafrecht zugehören. Hier bieten wir Ihnen bereits im Vorfeld umfassende rechtliche Beratung, um allfällige Gefahren einer persönlichen strafrechtlichen Verantwortung zu vermeiden, welche Sie im Zuge der Führung Ihres Unternehmens treffen könnte.

Vermieter und Verwalter treffen im Hinblick auf die Wartung und Instandhaltung der von ihnen vermieteten Räumlichkeiten hohe Anforderungen. Sie haben den für die körperliche Sicherheit der Bewohner maßgeblichen, nach einschlägigen Gesetzen und anderen Vorschriften, aber auch nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Mindeststandard durch zumutbare Verbesserungsarbeiten einzuhalten (etwa 2 Ob 216/01f). Im Falle, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden und es in weiterer Folge zu einem Unfall kommt, könnten die Vermieter auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir bieten Vermietern umfassende Beratung im Zusammenhang mit dem rechtssicheren Gebäudebetrieb.

Unsere Erfahrung erstreckt sich über sämtliche Bereiche des materiellen Strafrechtes: von den strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, über jene gegen die Ehre (z.B.: üble Nachrede oder Beleidigung) zu den strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen (z.B.: Betrug, Diebstahl,…) oder gegen die sexuelle Integrität, wie beispielsweise Vergewaltigung, um nur einige Tatbestände des StGB anzuführen sowie die einschlägigen Nebengesetze (insbesondere Suchtmittelgesetz und Mediengesetz).

Neben der Definition der strafbaren Handlungen schafft das Strafrecht auch die rechtlichen Möglichkeiten, Sanktionen – insbesondere Strafen – für eine geschehene Straftat anzuwenden, die tief in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen eingreifen. Es können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden, das Gericht kann ein Tätigkeitsverbot aussprechen oder es könnte der Verlust des Amtes eintreten. Weiters ist daran zu denken, dass das Strafgesetzbuch auch die Möglichkeit vorsieht, einen zurechnungsunfähigen Täter im Zuge einer vorbeugenden Maßnahme womöglich sein restliches Leben in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen.

Als erfahrene Rechtsanwälte für Strafrecht wissen wir, wie wichtig es ist, sich im Falle eines Strafverfahrens von Beginn an anwaltlich vertreten zu lassen, um allfällige nicht wieder gut zu machende Fehler zu vermeiden.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte bereits als Verdächtiger – das bedeutet, sobald auch nur ein Anfangsverdacht gegen Sie besteht – genau kennen. Oft wird es erforderlich sein, Akteneinsicht zu nehmen, bevor Sie sich zu einem Sachverhalt äußern und daher zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen.

Wir unterstützen Sie in einem von der Staatsanwaltschaft bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren und begleiten Sie bei Ihren Einvernahmen als Beschuldigter. Allenfalls können die Vorwürfe gegen Sie entkräftet werden, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt (Einstellung des Ermittlungsverfahrens). Falls nicht, bereiten wir gemeinsam mit Ihnen eine optimale Strategie für das Strafverfahren vor Gericht vor. Doch auch bereits vor einer allfälligen Anzeige oder Sachverhaltsdarstellung gegen Sie beraten wir sie als Experten in Fragen rund ums Strafrecht.

Es ist unsere Aufgabe als spezialisierte Rechtsanwälte für Strafsachen, Ihre Verfahrensrechte zu wahren und uns für Ihre Interessen einzusetzen. Die genaue Kenntnis der Voraussetzungen durch unsere Anwälte, Strafen oder vorbeugende Maßnahmen bloß bedingt auszusprechen oder ein Verfahren ohne Vorstrafe durch Diversion zu beenden, ist daher für Ihren Erfolg essentiell.

Sie sind zwar nicht Beschuldigter beziehungsweise Angeklagter eines Strafverfahrens, benötigen aber dennoch einen auf das österreichische Strafrecht spezialisierten Anwalt?

Als Rechtsexperten für das Strafrecht erstellen wir mit unserer langjährigen Expertise auch Sachverhaltsdarstellungen für Sie, sofern Sie eine womöglich strafbare Handlung eines anderen zur Anzeige bringen möchten.

Oder sind Sie Opfer eines Verbrechens oder Vergehens geworden? Wir übernehmen für Sie die Wahrnehmung Ihrer Opferrechte, wobei uns Einfühlsamkeit und Wahrnehmung der erforderlichen Diskretion besonders am Herzen liegen.

Im Rahmen der Privatbeteiligtenvertretung machen wir Ihre privatrechtlichen Ansprüche (insbesondere Schadenersatzansprüche) geltend und vertreten und begleiten Sie im Strafverfahren gegen den Angeklagten. Sofern ein entsprechender Privatbeteiligtenzuspruch bereits im Verfahren durch das Strafgericht erfolgt, kann gegebenenfalls die Führung eines kostenintensiven und langjährigen Zivilprozesses vermieden werden.

Weiß warum?

Als Rechtsanwälte für Strafrecht und Strafverteidiger beraten wir Sie umfassend in Fragen des Strafrechts bereits vor Begehung einer Straftat und vertreten Sie in jedem Stadium eines Strafverfahrens. Vom Bestehen eines Anfangsverdachts gegen Sie, über das Ermittlungsverfahren, zum Hauptverfahren bis zu einem allfälligen Rechtsmittelverfahren (Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde).

Wir stehen Ihnen täglich telefonisch unter 01 / 353 50 90 oder per E-Mail an kanzlei@weiss-ihr-recht.at zur Verfügung!

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