Rechtsanwälte für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Tagtäglich geraten Menschen in Situationen, welche geeignet sind, Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche auszulösen. Ob im Straßenverkehr, beim Einkaufen, infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder im Zuge des Hausbaus – all dies könnte mit mühsamen, schmerzhaften oder kostspieligen Folgen verbunden sein, für welche Ihnen allenfalls Ersatz gebührt.

Wir von Weiß Rechtsanwälte helfen Ihnen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts auf möglichst rasche und effiziente Weise zu Ihrem Recht zu gelangen.

Weiß Rechtsanwälte in 1010 Wien wissen um das Schadenersatzrecht

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) hält fest, dass ein Schaden denjenigen trifft, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Umständen der eingetretene Schaden auf jemand anderen überwälzt werden kann, wann ein Geschädigter also für einen Schaden von jemanden anderen Schadenersatz verlangen kann, beziehungsweise den entstandenen Schaden ersetzt bekommt (Schadenstragung).

Eine Voraussetzung zu Geltendmachung von Schadenersatz, ist das rechtswidrige Verhalten eines anderen. Hinsichtlich des Umfanges des Ersatzes, was Sie also konkret als Schadenersatz geltend machen können, kommt es mitunter auf die Art des Verschuldens der Person an, welche Ihnen den Schaden zugefügt hat. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat Ihnen der Schädiger nicht nur die erlittene Beschädigung, sondern auch den entgangenen Gewinn zu ersetzen. In Ausnahmefällen, nämlich bei gesetzlicher Anordnung, ist auch der immaterielle Schaden zu ersetzen. Der wichtigste Fall des immateriellen Schadens ist das Schmerzengeld. Ein weiteres Beispiel ist der Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude, welcher Ihnen zustehen kann, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, der Reiseveranstalter seine Leistungen jedoch nicht vereinbarungsgemäß erbracht hat.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht helfen wir Ihnen, Ihre Schadenersatzansprüche – sei es außergerichtlich oder vor Gericht – erfolgreich geltend zu machen.

Weiß Rechtsanwälte in 1010 Wien wissen um das Gewährleistungsrecht

Gewährleistung ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung (Lieferzeitpunkt) aufweist. Das Gewährleistungsrecht regelt, welche Rechte (z.B. Verbesserung, Austausch oder Preisminderung) Ihnen in diesem Fall zustehen.

In welchen Situationen können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche entstehen?

Im Alltag trifft jeder Einzelne von uns häufig auf die unterschiedlichsten Themengebiete, welche einen Schadenersatz- oder Gewährleistungsanspruch auslösen können. Hervorheben möchten wir an dieser Stelle nur einen Teil dieser Fachgebiete, welchen wir uns – durchaus auch aus persönlichen Gründen – ganz besonders verschrieben haben.

1. Verkehrsunfall

Schadenersatz nach Verkehrsunfällen spielt schon infolge der großen Anzahl an Fällen eine wesentliche Rolle für die juristische Praxis. Die Judikatur zum Straßenverkehrsrecht prägt daher seit vielen Jahrzehnten das Schadenersatzrecht ganz wesentlich. In kaum einem anderen Rechtsgebiet wurden die einzelnen Facetten des Schadenersatzrechts so detailliert beleuchtet.

Jeder, der schon einmal in einen Verkehrsunfall involviert war weiß, dass dies eine belastende Situation darstellt. Manchmal ist es auf den ersten Blick unklar, wen das Verschulden am Zustandekommen des Unfalls trifft. Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht!

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind nun verletzt und wollen Schmerzengeld geltend machen oder Sie haben durch den Unfall einen finanziellen Schaden erlitten? Wir erklären Ihnen, wie sich die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzengeldes in Österreich berechnet und wie Sie dieses einfordern können. Die Tagessätze, welche in Österreich für Schmerzen zugesprochen werden, orientieren sich an der Rechtsprechung der Gerichte. Die Grundlage dazu bieten Sachverständigengutachten. Schmerzengeldtabellen haben in Österreich hingegen wenig Relevanz. Allenfalls gebühren Ihnen auch zusätzlich eine Verunstaltungsentschädigung oder Verdienstentgang. Weiters kann geprüft werden, ob Ihnen ein Ersatz für die psychische Beeinträchtigung, welche Sie erlitten haben, zusteht. Im Falle, dass Sie einen Angehörigen bei einem Unfall verloren haben, könnte auch ein Ersatz für den Trauerschaden zustehen.

Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ergeben sich jedoch weitere Fragen, beispielsweise, ob Ihnen die Kosten eines Mietwagens ersetzt werden, welche Konsequenzen im Falle einer Fahrerflucht drohen oder welche Auswirkungen sich auf den Führerschein ergeben könnten.

Nicht vergessen werden dürfen auch die etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen mit welchem der Verursacher eines Unfalls zu rechnen hat. Als Rechtsanwälte auch für das Strafrecht vertreten wir Sie selbstverständlich auch in einem Strafverfahren wie beispielsweise hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung, wenn der Unfall den Tod eines Beteiligten herbeigeführt hat.

Womöglich stellt Ihr Unfallgegner Ansprüche gegen Sie und Sie wollen diese abwehren?

Oft gestaltet sich die Abwicklung mit den einzelnen Versicherungen schwierig oder es besteht ein Auslandsbezug im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall. Dies ist etwa dann gegeben, wenn der Unfall im Ausland erfolgt ist oder der Unfallgegner ein Ausländer ist. Nicht nur hinsichtlich des Schadenersatzrechts in Österreich, sondern auch im Falle des Auslandsbezuges können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung helfen, rasch zum Erfolg zu kommen.

2. Baumängel, Bauwerkvertragsrecht

Unsere Kanzlei setzt Schwerpunkte im Miet-, Wohn- und Liegenschaftsrecht. Es ist daher naheliegend, dass wir uns im Bereich Schadenersatz und Gewährleistung ganz besonders mit Baumängeln und Bauwerkvertragsrecht mit viel Leidenschaft und Interesse für das Bauwesen auseinandersetzen.

Den wichtigsten Schutz vor teuren Prozessen bieten klar strukturierte und durchsetzbare Bauwerkverträge, bei deren Erstellung wir sowohl Unternehmer und öffentliche Auftraggeber als auch Konsumenten seit vielen Jahren beraten.

Sollte es aber zu einem Gerichtsverfahren kommen, ist das Baurecht ein Thema des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, bei welchem infolge der hohen Schadenssummen oft Existenzen bedroht sind und die Emotionen sämtlicher Vertragspartner hoch sind, zumal Rechtsschutzversicherungen in diesem Bereich zumeist keine Deckung bieten. Schon aus diesem Grund kämpfen wir hier mit vollem Ehrgeiz und Überzeugung, um Ihr Recht durchzusetzen!

Mitunter kommt es vor, dass das Bauunternehmen oder gar mehrere nicht ordentlich gearbeitet haben, oder der Architekt Fehler gemacht hat, weshalb dem Bau nun Mängel anhaften (Baumängel, Planungsmangel)? Wir prüfen, ob gegebenenfalls ein rasches gerichtliches Beweissicherungsverfahren erforderlich ist und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich gegenüber Ihren Vertragspartnern beziehungsweise deren Versicherungen als auch vor Gericht.

Im Zusammenhang mit einer im Bauwesen leider relativ häufig vorkommenden Insolvenz eines Vertragspartners stellt sich oft neben den zivilrechtlichen Aspekten die Frage, ob hier auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind. Zu denken wäre etwa an einen Betrug oder ein Kridadelikt nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Da wir auch über langjährige Erfahrung im Strafrecht verfügen, können Sachverhalte in jeder (rechtlichen) Hinsicht abgeklärt und kann neben einer zivilrechtlichen Klage im erforderlichen Fall auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht werden. Profunde Kenntnisse des Insolvenzrechts sind – beginnend bei der Bauwerkvertragserstellung – notwendig und werden von uns selbstverständlich eingebracht.

Oftmals wird gerade im Bauwesen versucht, Vertragslücken bei der Abrechnung zu nutzen. Wie unterstützen unsere Mandanten mit professionellem claim management.

Bei Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsrechten ist stets die Verjährungsfrist zu beachten. Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach 30 Jahren. Ab Kenntnis von Schaden und Schädiger müssen diese jedoch binnen drei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist bei unbeweglichen Sachen (wie eben bei einem Haus) beträgt drei Jahre, wohingegen sie bei beweglichen Sachen bloß zwei Jahre beträgt. Innerhalb dieser Frist muss der Gewährleistungsanspruch durch Klage oder Einrede bei Gericht geltend gemacht werden! Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir selbstverständlich gerne zu Ihrer Verfügung!

3. Medizinrecht

Aufgrund vieler Ärzte im Familien- und Bekanntenkreis werden wir in unserer Freizeit laufend mit medizinischen Gesprächen konfrontiert, was unser Interesse auch zu dem Fachgebiet der Medizin hervorgerufen hat. Dieses Interesse wollen wir zu Ihrem Nutzen machen!

Sie mussten sich einer Operation oder einer anderen ärztlichen Behandlung unterziehen und dem Arzt ist ein Aufklärungs-, Behandlungs- oder Kunstfehler unterlaufen? Auch in diesem Fall könnten Sie Ansprüche auf Schadenersatz, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang oder Ersatz für psychische Beeinträchtigung haben. Sie sollten keinesfalls vergessen, auch diese Ansprüche geltend zu machen.

Oder Sie sind Arzt und ein Patient hat Ansprüche hinsichtlich einer vermeintlich misslungenen Behandlung an Sie oder das Krankenhaus/Krankenanstaltenverbund, bei welchem Sie tätig sind, herangetragen (Arzthaftung)? Auch im Standesrecht der Ärzteschaft verfügen wir über Erfahrung. Wir vertreten Sie gerne in Disziplinarverfahren vor der Ärztekammer.

Hinsichtlich der obigen Ausführungen zu den zu beachtenden Fristen sei im Zusammenhang mit dem Medizinrecht darauf hingewiesen, dass es mitunter häufiger als in anderen Bereichen zu Fristenhemmungen oder Fristenunterbrechungen kommen kann. Wir informieren und beraten Sie dazu selbstverständlich im Detail.

Wir vertreten bereits seit Jahren sowohl Patienten als auch Ärzte aus unterschiedlichen Fachbereichen und haben Erfahrung in Zusammenhang mit dem Medizinrecht.

4. Sonstiges

Sie haben eine Ware gekauft, diese ist jedoch mangelhaft beziehungsweise diese entspricht nicht einer Probe oder einem Muster und der Verkäufer weigert sich, diese umzutauschen beziehungsweise bietet Ihnen nur einen nicht adäquaten Ersatz? Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und setzen diese kompetent für Sie durch!

Sie müssen sich beispielsweise nicht damit zufriedengeben, dass Ihnen der Verkäufer für zehn kaputte Sessel (die gesamte Tranche dieses Artikels war mangelhaft), welche innerhalb der Gewährleistungsfrist zwar mehrmals ausgetauscht wurden, kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist jedoch nur sieben ordnungsgemäße (aus einer anderen Tranche) anbietet. Dies ist kein Fall aus dem Lehrbuch, sondern uns persönlich in einem Möbelhaus tatsächlich widerfahren.

Weiß warum?

Als erfahrene Rechtsanwälte für Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht ist es uns wichtig, allfällige Ihnen zustehende Schadenersatz- oder Gewährleistungsrechte rasch und effizient geltend zu machen beziehungsweise unberechtigterweise an Sie herangetragene Ansprüche abzuwehren.

Wir übernehmen die Korrespondenz mit den Versicherungen, erklären Ihnen beziehungsweise weisen Sie auf die erforderlichen weiteren Schritte hin, können Kontakte zu Sachverständigen herstellen und führen für Sie einen allfälligen Gerichtsprozess, sofern eine außergerichtliche Einigung scheitert. Für die jeweils effiziente Vorgehensweise verfügen wir über langjährige Erfahrung auf diesen Gebieten.

Wir stehen Ihnen täglich telefonisch unter 01 / 353 50 90 oder per E-Mail an kanzlei@weiss-ihr-recht.at zur Verfügung!

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