Rechtsanwälte für Familienrecht und Erbrecht in Wien

Das Familien- und Erbrecht zählt wohl zu jenen Rechtsgebieten, durch welches der Einzelne in seinem Privatleben am intensivsten betroffen sein kann. Zum einen ist beispielsweise die Auseinandersetzung mit der Scheidung seiner eigenen Ehe oder mit dem Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern mit dem Ex-Partner psychisch sehr belastend. Zum anderen sind mit diesen Rechtsgebieten auch finanzielle und daher existenzielle Folgen verknüpft und die Erörterung mit einem Experten vorab sehr wichtig, um Fehler zu vermeiden.

Unsere Kanzlei mit Sitz in Wien ist auf Ehe- und Familienrecht spezialisiert und berät sie umfassend über ein Scheidungsverfahren, den nachehelichen Unterhalt des Ehegattens, die Aufteilung des Vermögens, sowie über Fragen der Obsorge, des Kontaktrechts oder des Unterhalts hinsichtlich der ehelichen oder unehelichen Kinder.

Doch auch bei allfälligen Fragen vor der Eheschließung stehen wir Ihnen als Anwälte für Familienrecht mit unserem Rat gerne zu Ihrer Verfügung. Im Bedarfsfall erstellen wir für Sie Eheverträge, um Ihnen auch in rechtlicher Hinsicht eine gute Basis für eine gemeinsame Zukunft zu bieten.

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer strittigen Scheidung?

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie bei Gericht einen Antrag auf Scheidung im Einvernehmen stellen und sich mit Ihrem Ehepartner über die relevanten Scheidungsfolgen (insbesondere nachehelicher Unterhalt, Aufteilung des Vermögens/Verbindlichkeiten, Obsorge, Kontaktrecht) einig sein. Vor Gericht müssen Sie sodann einen Scheidungsfolgenvergleich abschließen. Eine einvernehmliche Scheidung ist in den meisten Fällen emotional weniger belastend als eine strittige Ehescheidung, weil hier die gerichtliche Auseinandersetzung mit den einzelnen Scheidungsgründen nicht vonnöten ist. Gerne erstellen wir für Sie einen entsprechenden Antrag und einen Scheidungsfolgenvergleich.

Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht möglich beziehungsweise nicht erwünscht, Sie möchten sich aber dennoch scheiden lassen?

In diesem Fall ist bei Gericht eine Scheidungsklage einzubringen und sind die Gründe, welche zur Zerrüttung der Ehe geführt haben, aufzuzeigen. Nach Durchführung des strittigen Scheidungsverfahrens entscheidet das Gericht mit Urteil, ob die Ehe geschieden werden kann und ob einen beziehungsweise welchen Ehegatten das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Aufgrund langjähriger Erfahrung in diesem Bereich bietet Ihnen unsere Kanzlei die Begleitung von der ersten Beratung, über die Erstellung einer stichhaltigen Klage bis zur effizienten aber für Sie möglichst schonenden Vertretung vor Gericht.

Es muss nicht unbedingt Ehebruch begangen worden sein oder ein Ehepartner den anderen seelisch oder psychisch misshandelt haben, um sich scheiden lassen zu können. Auch die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft kann zur Ehescheidung führen, ohne dass ein schuldhaftes Verhalten eines Ehegattens vorliegt.

Nach Durchführung des Scheidungsverfahrens begleiten wir Sie auch kompetent in einem allfälligen Unterhaltsverfahren und im Aufteilungsverfahren (Aufteilung des ehelichen Vermögens).

Welche Informationen sind für uns zunächst erforderlich, um Ihnen eine erste Beratung zu diesen Themen zu erteilen?

  • Wann und wo haben Sie geheiratet?
  • Gibt es Scheidungsgründe?
  • Warum wollen Sie sich oder warum will sich Ihr Ehepartner scheiden lassen? (Empfehlenswert ist in diesen Zusammenhang die Führung eines „Tagebuches“ über die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Ehe.)
  • Gibt es gemeinsame Kinder? Wo sollen diese künftig leben?
  • Haben Sie beziehungsweise Ihr Ehepartner andere Sorgepflichten (weitere Kinder, Ex-Partner)?
  • Gibt es Vermögen (Sparguthaben, Liegenschaften, usw.)?
  • Gibt es Verbindlichkeiten (z.B. Bankschulden)?
Weiß Rechtsanwälte Erbrecht und Testament, Foto: © Álvaro Serrano by Unsplash

Weiß Rechtsanwälte in Wien stehen Ihnen auch bei allen Fragen rund um das Erbrecht mit ihrer Expertise zur Verfügung!

Die Auseinandersetzung mit dem – gar eigenem – Tod ist für die Allermeisten nicht einfach und wird häufig nur allzu lange beiseitegeschoben. Im Zusammenhang mit dem Ableben treten jedoch zahlreiche wichtige Fragen auf, für deren Beantwortung wir gerne zur Verfügung stehen. Wir bieten für Sie maßgeschneiderte Lösungen, um erbrechtliche Folgen bestmöglich und wunschgemäß umzusetzen.

Folgende wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Erbrecht könnten für Sie interessant sein:

  • Wer zählt zum Kreis meiner gesetzlichen Erben?
  • Was muss ich im Zusammenhang mit dem Pflichtteilsanspruch bedenken?
  • Haben meine Geschwister, Eltern oder uneheliche Kinder einen Pflichtteilsanspruch?
  • Habe ich als langjähriger Lebenspartner einen erbrechtlichen Anspruch?
  • Wie kann ich zu Lebzeiten Schenkungen wirksam vornehmen oder Liegenschaften übertragen, um einen möglichen Streit oder gar langjährige gerichtliche Auseinandersetzung meiner Erben nach meinem Ableben vorbeugen?

Für diese oder ähnliche Anliegen stehen wir Ihnen als spezialisierte Anwälte gerne zu Ihrer Verfügung.

Wir errichten für Sie gerne letztwillige Verfügungen (Testamente), Kodizille, Schenkungsverträge auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge und sämtliche erforderliche Vereinbarungen, welche in Ihrem Ablebensfall erforderlich sind, um Ihre Wünsche auch nach Ihrem Tod umzusetzen. Für die Registrierung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte treffen wir natürlich Sorge, sodass sichergestellt ist, dass im Falle des Ablebens die letztwillige Verfügung auch tatsächlich aufgefunden und beachtet wird.

Um Ihre Wünsche auch für den Fall eines Schicksalsschlages oder einer schweren Erkrankung im Vorfeld bestmöglich wahren zu können, ist unsere Kanzlei auch Ihr erfahrener Ansprechpartner für Themen rund um die unterschiedlichen Formen der Erwachsenenvertretung sowie für die Errichtung von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.

Weiß warum?

Als Scheidungsanwälte und Rechtsexperten für das Familienrecht liegt uns nicht nur die für Sie beste Rechtsdurchsetzung am Herzen. Gerade in diesen höchstpersönlichen Themengebieten bieten wir eine besonders einfühlsame, kompetente Begleitung und Vertretung.

Wir stehen Ihnen täglich telefonisch unter 01 / 353 50 90 oder per E-Mail an kanzlei@weiss-ihr-recht.at zur Verfügung!

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